Das UBI ist die amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schifffunkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen. Voraussetzung für das Ablegen des Zeugnisses ist ein Mindestalter von 15 bzw. 14 Jahren und 9 Monaten am Tag der Zulassung.
Über 3 Tage wurde den Teilnehmern aus den Ortsverbänden Bendorf, Trier, Saarburg und Cochem unter anderem das Buchstabieren im Nato-Alphabet und die korrekte Abwicklung von Funksprüchen, insbesondere von Sicherheits- sowie Dringlichkeits- und Notverkehrsmeldungen nahegebracht. Zudem wurden Funkdiktate geübt und eine Gerätekunde am Schulungsgerät durchgeführt.
Zum Ende des Lehrgangs galt es dann die theoretischen und praktischen Prüfungselemente zu absolvieren. Alle Teilnehmer waren erfolgreich und erhielten ihr Sprechfunkzeugnis.