Keine Frage, der Einsatz des THW kostet Geld. Wer aber wie viel bezahlt, ist kein Geheimnis und steht in vernünftigem Verhältnis zur erbrachten Leistung. Abrechnung und Kostenpostionen sind für Jedermann transparent aus der

Verordnung über die Durchführung und Abrechnung von Hilfeleistungen des Technischen Hilfswerks (THWAbrechnungsverordnung - THW-AbrV)

ersichtlich. Die THW-Abrechnungsverordnung bestimmt grundsätzlich die zuständige Behörde als Adressaten der Rechnung. Sie nennt aber so breit gefasste Ausnahmetatbestände, dass bei den meisten gängigen Einsatzkonstellationen andere Kostenträger als der Anforderer zahlungspflichtig werden.